Garantie
Inhalt druckenGewährleistungsfristen
Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die
Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:
Bewegliche Sachen außer Baumaterialien
- neu - Käufer ist Verbraucher 2 Jahre
- Käufer ist Unternehmer 1 Jahr
- gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr
- Käufer ist Unternehmer keine
Baumaterialien (sofern eingebaut)
- neu 5 Jahre
- gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr
- Käufer ist Unternehmer keine
unbebaute Grundstücke keine
Bauwerke
- Neubau 5 Jahre
- Altbau keine
























